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Amtliche Gliederung der Uberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ohne Rechtsgrundlage

机译:根据EStG第4条第3款,盈余计算的官方结构没有法律依据

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摘要

Die Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Gegensatz zu den Gewinnermittlungsmethoden nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG nicht durch das Maßgeblichkeitsprinzip an die Handelsbilanz gebunden. Die Gestaltung der EÜR war danach durch den amtlichen Vordruck frei nach „objektiven fiskalischen Kriterien" erfolgt. Das EÜR-Formular gibt einen Vorgeschmack, wie eine „fiskalische Objektivierung" der Steuerbilanz vordruckmäßig in formaler und materieller Hinsicht amtlich gestaltet werden würde. Herzig hat in einem Beitrag aufgezeigt, welche Probleme sich dabei ergeben. Daher: „Wehret den Anfängen". Das kann durch den Vorschlag von Neufang/Schmid erreicht werden. Beide Verf. teilen die vorstehend dargelegte Auffassung, dass der Vordruck EÜR wegen seiner Strukturmängel nicht ausfüllbar ist und empfehlen deshalb, dass nur die Zeile 2 ausgefüllt und auf dem Vordruck vermerkt werden soll: „Vordruck ist nicht nachvollziehbar. Bitte von Amts wegen ausfüllen. Ein Kontennachweis ist beigefügt."
机译:与根据第4节第1段和第5节EStG进行利润确定的方法相反,根据第4节第3段EStG进行的利润计算不受关联原则的约束。然后,根据“客观财政标准”,通过官方表格自由设计EÜR,EÜR表格预示了如何正式和实质性地设计税收资产负债表的“财政目标”。赫尔齐格(Herzig)做出的贡献表明出现了问题。因此:“抵制开始”,可以通过Neufang / Schmid的建议来实现,两位作者都同意上述观点,即由于EÜR表格的结构缺陷而无法填写,因此建议仅填写第2行,表格上应注明:“该表格不可追溯。请依职权填写。随附帐户证明。”

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