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>Keine Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei Nichtigkeit des Vorläufigkeitsvermerks - Vorläufigkeitsvermerk ohne Angabe (oder sonst klare Erkennbarkeit) des Umfangs der Vorläufigkeit grundsätzlich unwirksam
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Keine Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei Nichtigkeit des Vorläufigkeitsvermerks - Vorläufigkeitsvermerk ohne Angabe (oder sonst klare Erkennbarkeit) des Umfangs der Vorläufigkeit grundsätzlich unwirksam
Ein Vorläufigkeitsvermerk, der keine Angaben über den Umfang der Vorläufigkeit enthält und bei dem dieser für den Stpfl. auch weder aufgrund seines dem Erlass des Bescheids vorausgehenden Verhaltens noch aufgrund des Inhalts der Steuererklärung oder des Bescheids erkennbar ist, ist unwirksam, selbst wenn Gegenstand des Bescheids nur eine Einkunftsart ist.
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