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>Gewährung der Tarifbegünstigung für gewerbliche Einkünfte nach § 32c EStG a. F. im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Grundstücksgemeinschafter statt im Gewinnfeststellungsbescheid
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Gewährung der Tarifbegünstigung für gewerbliche Einkünfte nach § 32c EStG a. F. im bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid gegenüber einem Grundstücksgemeinschafter statt im Gewinnfeststellungsbescheid
Enthält der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des (gewerblichen) Gewinns keine Feststellung zur Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a. F., so entfaltet dieser Grundlagenbescheid insoweit keine Bindungswirkung für die ESt.-Be-scheide der Gesellschafter/Gemeinschafter. Hat die Finanzbehörde in diesem Fall im bestandskräftigen ESt.-Bescheid gegenüber einem Gesellschafter/Gemeinschafter zu Unrecht die Tarifbegrenzung nach § 32c EStG a. F. gewährt, so kann dieser Fehler nicht im Weg der Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO korrigiert werden.
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