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Gleichbehandlung

机译:平等待遇

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摘要

Das in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. 11. 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisierte Verbot jeglicher Diskriminierung wegen des Alters ist dahin gehend auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfah-rnrens nicht entgegensteht, die in Tarifverträgen enthaltene Klauseln über die Zwangsversetzung in den Ruhestand für gültig erklärt, in denen als Voraussetzung lediglich verlangt wird, dass der Arbeitnehmer die im nationalen Recht auf 65 Jahre festgesetzte Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erreicht hat und die übrigen sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer beitragsbezogenen Altersrente erfüllt, sofern.
机译:理事会2000年11月27日第2000/78 / EC号指令规定了禁止一切形式的年龄歧视的禁令,该禁令规定了在就业和职业中实现平等待遇的一般框架,其解释必须符合国家法规,例如与主要程序不冲突,宣布集体协议中包含的关于强迫退休的条款,仅要求雇员达到国家法律规定的65岁退休年龄并且符合其他社会保障要求,以提取与供款有关的老年退休金。

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