Es sind viele Konstellationen denkbar, in denen der Organkreis von der Zinsschranke nicht verschont bleibt. Zudem steht der Grundgedanke des Gesetzgebers, die Organschaft zu stärken, im Schatten vielfältiger Rechtsunsicherheiten. Für die einheitliche Anwendung der Zinsschranke auf den Organkreis sind zwei Dimensionen von Bedeutung, die aus dem Nebeneinander von Betriebsfiktion (§ 15 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG-08) und fortentwickelter Bruttomethode (§ 15 Satz 1 Nr. 3 Satz 1, 3 KStG-08) resultieren. Während der Organkreis im Rahmen der Anwendung der Ausnahmevorschriften (§ 4h Abs. 2 Satz 1 KStG-08) und der Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a Abs. 2, 3 KStG-08) über die Betriebsfiktion als eine Einheit angesehen wird43, erfolgt über die „neue" Bruttomethode für Zwecke des Zinsschrankentests nur eine Zurechnung der Emkommensteile - Zinsaufwand und Zinsertrag - der Organgesellschaften zum Zinssaldo des Organträgers. Der Gesetzeswortlaut der Bruttomethode ist in Bezug auf die Einkommensermittlung und Durchführung des Zinsschrankentests auf Ebene des Organträgers (§ 15 Satz 1 Nr. 3 Satz 3 KStG-08) auslegungsbedürftig, weil diese Vorschrift nicht eindeutig vorgibt, ob das an den Organträger abgeführte Einkommen in seine Bestandteile Einkommen vor Zinsergebnis und vor Abschreibungen zerlegt werden kann. Eine sachgerechte Zerlegung der Einkommensteile zur Ermittlung der maßgeblichen Vergleichsgröße für den Zinsschrankentest - das steuerliche EBITDA - sollte jedoch dadurch zu rechtfertigen sein, dass die Betriebsfiktion aufgrund ihrer Verortung in § 15 Satz 1 Nr. 3 KStG-08 auf die Einkommensermittlung ausstrahlen muss. Ferner haften der Betriebsfiktion zum einen europarechtliche Risiken an, die bei Anwendung der Escape-Klausel durch die Privilegierung inländischer Mehrheitsbeteiligungen offenbar werden, und zum anderen sind ihr gesetzestechnische Unscharfen im Bereich der Gesellschafterfremdfinanzierungen (§ 8a Abs. 2, 3 KStG-08) immanent.rnEs bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung diese und weitere Zweifelsfragen beantworten wird.
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