Die Antragsteller (ASt.) sind Eheleute, die im Streitjahr 2004 zusammen zur ESt veranlagt wurden. Sie verlegten Ende des Streitjahres ihren bisherigen Wohnsitz von Deutschland nach Portugal. Der ASt. war zu diesem Zeitpunkt zu über 50% an zwei inländischen GmbH beteiligt. Im April 2005 wurden die Geschäftsanteile veräußert. Das FA besteuerte den Verkehrswert der Anteile im Wegzugszeitpunkt nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 AStG i. d. F. bis zur Änderung durch das SEStEG vom 7. 12. 2006 (AStG a. F.); er ging dabei davon aus, dass dieser Verkehrswert dem späteren tatsächlichen Veräußerungspreis entsprach.
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