Das IASB hat am 13. 10. 2008 Änderungen an IAS 39 beschlossen, die Unternehmen nunmehr erlauben, bestimmte Finanzinstrumente umzuklassifizieren aus der Kategorie der ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente in andere Kategorien, bei denen die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nebst Wertminderungstest erfolgt. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. 7. 2008 in Kraft. Um den betroffenen Unternehmen angesichts der aktuellen Marktsituation kurzfristig Erleichterungen zu verschaffen - wie seitens der Politik gefordert -, hat das IASB seinen Due Process ausgesetzt. Vor der Anwendbarkeit durch europäische Unternehmen bedarf die Änderung der Übernahme in europäisches Recht durch die Europäische Kommission. Der Deutsche Standardisierungsrat spricht sich in seiner am 14. 10. 2008 dazu veröffentlichten Stellungnahme für ein Endorsement aus. Der Standard kann nur über das IASB bezogen werden.
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