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>Wesentliche Beteiligung - Realisierung des Ver- lusts des Stammkapitals einer GmbH durch An- teilsübertragung an neu gegründete, beteiligungs- identische GmbH kein Gestaltungsmissbrauch
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Wesentliche Beteiligung - Realisierung des Ver- lusts des Stammkapitals einer GmbH durch An- teilsübertragung an neu gegründete, beteiligungs- identische GmbH kein Gestaltungsmissbrauch
Die Kläger wurden als Eheleute im Streitjahr 2001 zusammen zur ESt veranlagt. Der Kläger, die Klägerin und die Mutter des Klägers waren an der X-GmbH zu 41%, zu 35% und zu 24% beteiligt. Am 13. 12. 2001 errichteten sie die Y-GmbH - die am 11. 1. 2002 in das Handelsregister eingetragen wurde - und übernahmen entsprechend ihrer Beteiligung an der X-GmbH Stammeinlagen i. H. von 41%, 35% und 24% des Stammkapitals der Y-GmbH. Am gleichen Tag veräußerten sie mit Wirkung zum 28. 12.2001 ihre Anteile an der X-GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt 50.000 DM an die Y-GmbH; der Kaufpreis stand ihnen im Verhältnis ihrer Beteiligung an der X-GmbH zu.
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