Entgegen anders lautender Medienberichte ist es falsch, dass das BMF eine neue Pendlerpauschale erwägt. Es gibt vonsei-ten des BMF keine neue Haltung hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Einschätzung der Abschaffung der Pendlerpauschale. Deshalb werden auch keine Alternativmodelle berechnet. Die in Medienberichten kursierenden Zahlen entstammen Varianten, die bereits im Vorfeld der gesetzlichen Regelungen gerechnet wurden. Die Bundesregierung hat keine Zweifel, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, das Werkstorprinzip mit einer Härtefallregelung für Fernpendler einzuführen, vom BVerfG bestätigt werden wird.
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