Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr 1994 zusammen zur ESt veranlagt wurden. Der Kläger war im Streitjahr Eigentümer des Grundstücks X-Str. in Z. Dieses Grundstück wurde 1988 für Zwecke einer A-Vertragshandlung mit zugehöriger Vertragswerkstatt bebaut und hergerichtet. Der Kläger verpachtete es bis zum 31.12. 1994 im Wege der Betriebsaufspaltung an die H-GmbH, deren alleiniger Anteilseigner er war. Die H-GmbH betrieb auf dem Grundstück ein A-Autohaus.
展开▼