Zur Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter.rnDie Kläger sind Gesellschafter der früheren Klägerin zu 1), der W. Grundstücksgesellschaft b.R., eines geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (nachfolgend: Fonds bzw.rnFondsgeselischaft). Die Beklagte zu i) hat das Fondsobjekt finanziert. Im Zusammenhang mit dieser Finanzierung streiten die Parteien über das Bestehen wechselseitiger Ansprüche.
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