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Umsatzsteuer im sog. 'M&A-Beratungsgeschaft' von Kreditinstituten

机译:信贷机构所谓的“并购咨询业务”中的增值税

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摘要

Die typischerweise im sog. M&A-Beratungsgeschäft von Kreditinstituten erbrachten Leistungen, die u. a. die Identifizierung, Kontaktaufnahme und Verhandlung mit potenziellen Kauf- oder Verkaufsinteressenten einer Beteiligung umfassen, sind unter Anwendung der Rspr. des EuGH zum Vermittlungsbegriff als umsatzsteuerfreie Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren gem. § 4 Nr. 8 Buchst, e UStG bzw. Vermittlung von Gesellschaftsanteilen gem. § 4 Nr. 8 Buchst, f UStG zu qualifizieren. Dies gilt jedenfalls, wenn die mit der Tätigkeit verbundene Identifizierungs-, Kontaktierungs- und Verhandlungstätigkeit nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Im Vorfeld und Verlauf dieser Leistungserbringung notwendige Beratungs-, Be-wertungs-, Analyse- und Strukturierungstätigkeiten erlangen dann keine umsatzsteuerliche Selbstständigkeit, sodass es sich in dieser Konstellation bei den erfolgsabhängigen wie auch pauschalen Provisionen um Entgelt für eine einheitliche umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistung handeln dürfte. Die Leistungen sind nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn entweder wirksam auf die Anwendung der Steuerbefreiung verzichtet wurde oder sich die Tätigkeit des Kreditinstituts vertraglich und tatsächlich in einer reinen Beratung, Bewertung und dem Aussprechen von Strukturierungsempfehlungen erschöpft und der „Vermittlungskomponente" allenfalls untergeordnete Bedeutung zukommt. Liegen die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit vor, kommt es nicht darauf an, ob die Leistung von einem Kreditinstitut oder einem anderen Unternehmer erbracht wird, da es sich bei der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG um eine rein tätigkeitsbezogene und nicht um eine subjektive Befreiungsvorschrift handelt5.rnAufgrund der unterschiedlichen Rechtsfolgen sowohl auf der Seite der USt als auch des Vorsteuerabzugs ist eine sorgfältige Analyse der tatsächlich zu erbringenden Leistungen und deren vertragliche Beschreibung von großer Bedeutung.
机译:通常由信贷机构在所谓的并购咨询业务中提供的服务。一个。与潜在购买者或潜在购买者的识别,建立联系并进行谈判,包括使用欧洲法院关于调解期限的裁定,即对证券交易中的业务进行销售免税调解。 §4第8号信函,UStG或根据§4 US $ G 8号信。如果与该活动相关的识别,联系和谈判活动不是次要的,则这适用于任何情况。因此,在提供此服务之前和过程中必需的咨询,评估,分析和结构化活动不会独立于营业税,因此在这一星座中,基于绩效和统一费率的佣金应成为统一的免税代理服务的费用。仅当免税申请已被有效放弃或信贷机构的活动在合同中已经实际上以纯粹的建议,评估和结构化建议的形式耗尽时,服务才应缴纳营业税,而“调解部分”充其量只是次要的免征增值税的前提条件不取决于服务是由信贷机构还是其他企业家提供的,因为根据美国法典第4条第8款,免征增值税纯粹是与活动有关的,而不是主观的免税法规5。由于在增值税方面和进项税额扣除方面存在不同的法律后果,因此对要实际执行的服务及其合同说明进行仔细的分析非常重要。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2009年第25期|1317-1320|共4页
  • 作者

    Ingo Bustorff;

  • 作者单位

    Deutsche Bank AG in Frankfurt/Main tätig;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
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