Zum 31. 12. 2008 waren rund 72% aller Wirtschaftsprüfer und rund 25% aller vereidigten Buchprüfer in Deutschland mit einer Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle oder einer Ausnahmegenehmigung ausgestattet. Die Teilnahmebescheinigung ist Voraussetzung dafür, dass Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen in Deutschland durchführen dürfen.
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