Der BGH hat mit Urteil vom 7. 5. 2009 -III ZR 277/08 über einen Schadensersatzanspruch entschieden, der gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Schlechterfüllung eines zwischen dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden: BaFin) geschlossenen Vertrags geltend gemacht wurde.rnDie Klägerin ist eine gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) vom 16. 7. 1998 (BGB1.1 S. 1842) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau errichtete Entschädigungseinrichtung. Ihr sind diejenigen Institute i. S. von § 1 Abs. 1 ESA-EG zugeordnet, die keine Einlagenkreditinstitute sind. Zu den der Klägerin hiernach zugeordneten Unternehmen gehörte auch die Phoenix Kapitaldienst GmbH (im Folgenden: P. GmbH).
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