Mit dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz beschreitet der Gesetzgeber weiter den Weg, den er bereits durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz eingeschlagen hat. Neben dem Aspekt der weitgehenden Einschränkung der (eigentumsrelevanten) Aktionärsrechte tritt nun aber noch die Aufhebung der an sich ursprünglich einmal beabsichtigten zeitlichen Beschränkung der Stabilisierungsmaßnahmen und die Möglichkeit der „vollständigen" Enteignung der Aktionäre von Unternehmen des Finanzsektors hinzu. Somit ist der Köcher des Gesetzgebers zur Bekämpfung der Finanzmarktkrise wohl vollständig erschöpft. Insoweit bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen tatsächlich auch zum Erfolg führen werden.
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