Am 24. 4. 2009 hat die EFRAG das EFRAG Update Februar und März 2009 veröffentlicht, welches die Diskussionen der letzten Sitzungen der Technischen Expertengruppe der EFRAG zusammen-fasst.rnGemäß IDW PH 9.950.3 ist eine Kopie der Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers mit der „Vollständigkeitserklärung" des Herstellers bzw. Vertreibers in einem PDF-Dokument zusammenzufassen und mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen. Dieses Dokument sollte per E-Mail an den Auftraggeber übermittelt werden, damit dieser es an die zuständige IHK senden kann. Das bloße elektronische Signieren des vom DIHK vorgesehenen Formblatts ist aus berufsrecht-üchen Gründen nicht zulässig.
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