Für viele Eltern folgt auf die Freude über den Familienzuwachs und die Zahlung des 2007 eingeführten Eltemgelds bei Erhalt des ESt-Bescheids eine unangenehme Überraschung. Das ausgezahlte Elterngeld unterliegt als steuerfreie Lohnersatzleistung gem. § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst, j EStG dem Progressionsvorbehalt. Damit erhöht es den anzuwendenden Steuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen und führt nicht selten zu Steuernachzahlungen.
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