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摘要

Die Kläger begehren den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sowie den Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG und die tarifbegünstigte Besteuerung einer Abfindungszahlung. Das FG hat die Klage abgewiesen1. Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger als unbegründet zurückgewiesen.rnDie Rechtssache hat insoweit keine grds. Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO). Den Klägern ist zuzugeben, dass über die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bisher höchstrichterlich noch nicht entschieden worden ist. Die Frage hat aber gleichwohl keine grds. Bedeutung, da sie nicht klärungsbedürftig ist. An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn sich die Antwort auf die streitige Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder wenn - wie im Streitfall - die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist.
机译:原告要求扣除家庭办公室的费用,作为资本资产收入的广告费用,以及根据EStG第3条第9款获得的免税和对遣散费的免税税收。 FG驳回了诉讼1。 BFH以无根据为由驳回了原告的申诉。该案在这方面没有任何根据。意义(FGO第115(2)条第1款)。必须承认原告,最高法官尚未裁定承认资本资产所得的内政部。但是,该问题没有一般性问题。含义,因为不需要澄清。如果所讨论的法律问题的答案很容易从法律的明确措辞和含义中产生,或者是否像在争端的情况下那样,显然是像联邦政府那样回答法律问题,即法律状况,则无需澄清。清楚了。

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    《Der Betrieb》 |2009年第18期|936-943|共8页
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