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【24h】

Wirtschaftliches Eigentum und bilanzielle Ertragsrealisierung bei rechtsunwirksamen Geschäften

机译:合法无效交易中的经济所有权和资产负债表收入确认

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摘要

Die handelsbilanzrechtliche Abbildung formwichtiger Verträge im Rahmen des Realisationsprinzips ist im Schrifttum wenig behandelt. Der Blick ins Steuerrecht zeigt eine Übereinstimmung zwischen § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO mit § 246 Abs. 1 HGB. Dabei wird in der BFH-Rspr. der Inhalt des wirtschaftlichen Eigentums mit demjenigen von § 41 Abs. 1 Satz 1 AO vermengt. Die letztgenannte Norm kennt kein Pendant im handelsbilanziellen Regelwerk. Dies besagt letztlich: Solange keine Bindungswirkung infolge Formmangels vorliegt, ist handelsrechtlich kein Realisationstatbestand bei Veräußerungsgeschäften gegeben. Beide Parteien können sich bis zur Rechtsunwirksamkeit ihre bisherige „Entscheidung" neu überdenken, soweit dies ihrer Entscheidungssphäre zuzurechnen ist. Die nach dem Stichtag eingetretene Heilung des Formmangels ist ansatzbegruendend und nicht -erhellend.
机译:在实现原则框架内对形式上重要的合同的描述在文献中几乎没有涉及。查看税法,可以看到第39条第(2)款第AO和第246条第(1)款HGB之间的对应关系。 BFH-Rspr。将经济财产的内容与第41条第(1)款第1 AO条的内容混合在一起。后一标准在商业资产负债表中没有对应项。最终,这意味着只要由于缺乏形式而没有约束力,商业法就不适用于销售交易。双方都可以重新考虑以前的“决定”,直到该决定在法律上无效为止,只要这取决于他们的决定范围即可。截止日期之后出现的缺乏形式的补救是一个起点,而不是启发性的。

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