BGH: Schiedsfähigkeit von Beschluss-mängelstreitigkeiten Der BGH hatte mit Urteil vom 6. 4. 2009 - II ZR 255/08 - „Schiedsfähigkeit II" über die Grundsatzfrage der Schiedsfähig-keit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH zu entscheiden. I. Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten GmbH. Zwischen ihm und seinen Mitgesellschaftern bestehen seit Jahren tief greifende Differenzen. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten be-schloss am 9. 10. 2006 mit den Stimmen der anderen Gesellschafter u. a., den Geschäftsanteil des Klägers aus wichtigem Grund einzuziehen und auf die Mitgesellschafter zu übertragen. Gegen die vom Kläger erhobene Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage hat die Beklagte - gestützt auf eine Schiedsklausel des aus dem Jahr 1989 stammenden Gesellschaftsvertrages - die Einrede der Schiedsvereinbarung erhoben. Das LG hat daraufhin die Klage als unzulässig abgewiesen. Demgegenüber hat das OLG auf die Berufung des Klägers die Schiedsklausel als nichtig erachtet und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG zurückverwiesen.
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