Kein ermäßigter Steuersatz bei Geschäftsführungsleistungen und Verwaltungsleistungen eines eingetragenen Vereins für angeschlossene Mitgliedsvereine - Zweckbetrieb i. S. des § 68 Nr. 2 Buchst, b AO und des § 65 AO § 68 Nr. 2 Buchst, b AO umfasst nach seinem Sinn und Zweck nur Einrichtungen, die nicht regelmäßig ausgelastet sind und deshalb gelegentlich auch Leistungen an Dritte erbringen, nicht aber solche, die über Jahre hinweg Leistungen an Dritte ausführen und hierfür auch personell entsprechend ausgestattet sind.
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机译:注册会员所属协会的管理服务和行政服务的税率未降低-特殊目的i。 §68 AO 2的S. b AO和§65 AO§68 2的S. b AO不仅包括不经常使用的设施,因此偶尔会向第三方提供服务但是那些为第三方提供服务多年并且也有相应人员的公司。
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