Es ist die Frage aufgeworfen worden, wie die Verlängerung einer mehrstufigen Beteiligungskette an einer grundstücksbesitzenden PersGes. zu beurteilen ist, wenn die Beteiligung an der PersGes. von einer KapGes. gehalten bzw. vermittelt wird. Beispiel: An der grundstücksbesitzenden A-GbR ist W mit einem An-j teil von 4% sowie die X-GmbH mit einem Vermögensanteil von 96% beteiligt. Der Alleingesellschafter der GmbH (Y) überträgt seine [ GmbH-Anteile auf die B-OHG, an der er selbst und Z je zur Hälfte beteiligt sind.
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