Kontrollmitteilung aus Anlass von Bankenprüfungen - Bankgeheimnis - Legitimations-geprüftes Konto - Bankinternes Aufwandskonto -Hinreichender AnlassrnAO § 30a, § 154 Abs. 2, § 194 Abs. 3rn1. Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind, nach § 194 Abs. 3 AO grds. ohne besonderen Anlass zulässig. Aus § 30a Abs. 1 AO ergibt sich keine weitergehende Auswertungsbeschränkung „im Bankenbereich".
展开▼