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Wirtschaftsrecht

机译:商务法

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摘要

Der Kläger unterzeichnete am 20. 1. 2007 einen von der Beklagten, einem Strom- und Gasversorgungsunternehmen, gestellten Formularvertrag „Vertragsvereinbarung KombiSTA Strom & Gas", nach der die Beklagte den Kläger ab dem 1. 3. 2007 für die Dauer von mindestens einem Jahr mit Strom und Gas beliefern sollte. Mit Schreiben vom 27. 1. 2007 widerrief der Kläger seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung vom 20. 1.2007.rnMit der Klage hat der Kläger u. a. die Feststellung begehrt, dass er seine auf Abschluss der Vertragsvereinbarung KombiSTA Strom & Gas gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen hat. Er macht geltend, dass ihm das für Fernabsatzverträge geltende Widerrufsrecht zustehe. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das LG hat die Berufung des Klägers mit der Begründung zurückgewiesen, ein Widerrufsrecht sei gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, weil Strom und Gas zur Rücksendung nicht geeignet seien.
机译:2007年1月20日,原告签署了一份由被告(一家电力和天然气供应公司)签订的“合同协议KombiSTA电力与天然气”单据合同,根据该合同,被告自2007年3月1日起拥有原告,为期至少一年在2007年1月27日的信中,原告撤销了其订立2007年1月20日合同意向的声明。在诉讼中,原告除其他外,要求其声明他在合同订立后已收到KombiSTA Strom。 &已有效地撤销了意向声明,他声称他有权获得适用于远距离合同的撤回权,地方法院驳回了该诉讼不包括1 BGB,因为电力和天然气不适合返还。

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    《Der Betrieb》 |2009年第13期|11-1214|共3页
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