In der Anlage zu diesem Schreiben (vgl. http://www.der-be-trieb.de/pdf/Kapitalwert_1_1_2009.pdf) werden gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am 22. 8. 2008 veröffentlichten Sterbetafel 2005/2007 des Statistischen Bundesamts ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1. 2009 anzuwenden sind.
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