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Interessenausgleich mit Namensliste: Erfordernis der Schriftform betrifft auch Namensliste

机译:利益与姓名清单的对帐:书面要求也适用于姓名清单

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摘要

1. Das Schriftformerfordernis für den Interessenausgleich aus § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erstreckt sich auch auf die Namensliste. 2. Eine einheitliche Urkunde von Interessenausgleich und getrennt erstellter Namensliste kann vorliegen, wenn der von den Betriebsparteien unterschriebene Interessenausgleich auf die zu erstellende Namensliste Bezug nimmt und die von den Betriebsparteien unterzeichnete Namensliste ihrerseits eindeutig auf den Interessenausgleich (rück-)verweist.
机译:1.根据第112条第1句第1句BetrVG对利益进行和解的书面形式要求也扩展到名称列表。 2.如果运营方签署的利益对账是指拟起草的名称清单,而经营方签署的名称又是指利益对账,则可以提供统一的利益和解证书和单独的名称清单。

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    《Der Betrieb》 |2010年第44期|p.2454-2455|共2页
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  • 正文语种 ger
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