Wer für eine in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu verbringende oder bereits verbrachte Nichtgemeinschaftsware die Ausstellung eines Versandpapiers T2L veranlasst, entzieht die Ware der zollamtlichen überwachung. Zust?ndig für die buchm??ige Erfassung des Abgabenbetrags sind die Zollbeh?rden des Mitgliedstaats, in dem das Versandpapier T2L ausgestellt wurde.
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