Seit der Verabschiedung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Rechnungslegung von Krankenh?usern (IDW RS KHFA 1) durch den Krankenhausfachausschuss (KHFA) am 29.11. 2004 haben sich mehrere Gesetzes?nderungen im Gesundheitsbereich ergeben, die sich auf die Finanzierung und die Rechnungslegung von Krankenh?usern auswirken. Insbesondere vor dem Hintergrund der Verabschiedung des Gesetzes zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreform-gesetz- KHRG) hat der KHFA eine Neufassung dieser Verlautbarung erarbeitet und am 5. 11. 2009 den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung von Krankenh?usern (IDW ERS KHFA 1 n. F.) verabschiedet. Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) erfolgte am 26. 11. 2009. Der Entwurf berücksichtigt nunmehr die aktuelle Gesetzeslage und wurde dementsprechend u. a. um Ausführungen zur Investitionsf?rderung mittels der sog. Baupauschale (§18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW) erg?nzt.
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