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【24h】

Verfall des übertragenen tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

机译:丧失工作能力时,转移的额外假期到期

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摘要

1. § 26 Abs. 2 TVöD enthält eine eigenständige Regelung darüber, bis zu welchem Zeitraum ein ins nächste Kalenderjahr übertragener Urlaubsanspruch im Fall der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers angetreten sein muss. Die Regelung ist als konstitu-tiv anzusehen; insoweit besteht eine Abweichung zu § 7 Abs. 3 BUrlG mit der Folge, dass der tarifliche Mehrurlaub verfällt, wenn er - und sei es wegen Arbeitsunfähigkeit - nicht spätestens am 31. 5. des Folgejahres angetreten wird. 2. Steht fest, dass die Tarifparteien in einem bestimmten Punkt bewusst eine vom BUrlG abweichende Regelung getroffen haben, kommt es auf die Frage, ob sie ein „eigenständiges Urlaubsregime" geregelt haben, nicht an (insow. möglicherw. abw. von BAG vom 23. 3. 2010 - 9 AZR128/09, DB 2010 S. 1295).
机译:1.TVöD第26条第(2)款包含一项独立规定,规定在员工无工作能力的情况下,必须将假期延至下一日历年的期限。该法规应被视为构成性法规;在这方面,与第7(3)节“建筑”有所不同,结果是,如果最晚在第二年的5月31日不上班,则集体额外假期将到期,因为这是由于无法工作。 2.如果很明显,关税同盟故意制定了一项偏离BUrlG的法规,那么他们是否已经制定了“独立假日制度”的问题就无关紧要(尽可能2010年3月3日-9 AZR128 / 09,DB 2010第1295页)。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第44期|p.2496|共1页
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