Der HFA nahm auf seiner 225. Sitzung folgende Verlautbarungen des Bankenfachausschusses billigend zur Kenntnis:- IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Besonderheiten der handelsrechtlichen Fremdwährungsumrechnung bei Instituten (IDW RS BFA 4) Mit dem BilMoG wurden in den §§ 256a, 308a HGB erstmals für alle Kaufleute geltende Vorschriften zur Währungsumrechnung im Jahres- bzw. Kon-zernabschluss kodifiziert sowie die bereits zuvor bestehende institutsspezifische Vorschrift in § 340h HGB geändert.
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