Die Bundesregierung hat am 23. 2. 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durch einen stärkeren Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens, durch die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung und durch eine größere Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte. Im Rahmen der Änderung der Insolvenzordnung wird außerdem die Position von Clearinghäusern gestärkt, die bei Finanztransaktionen mit dem Ziel einer effizienten Abwicklung und Risikomini-mierung als zentraler Vertragspartner zwischen Käufern und Verkäufern geschaltet werden. Im Interesse der Stabilität der Märkte ist sicherzustellen, dass Finanzgeschäfte, die mit einer Vielzahl von Beteiligten über eine zentrale Vertragspartei abgewickelt werden, trotz der Insolvenz eines Teilnehmers geordnet zu Ende gebracht werden.
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