Der Finanzausschuss hat am 9. 2. 2011 dem Entwurf des Anleger- und Funk-tionsverbesserungsgesetzes (BT-Drucks. 17/3628,17/3803) zugestimmt. Ein Sprecher der Unionsfraktion hatte zuvor die zahlreichen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen an dem Regierungsentwurf erläutert. So soll etwa das für Wertpapiere vorgeschriebene Produktinformationsblatt nur bei Kaufempfehlungen ausgehändigt werden müssen, nicht aber bei Verkaufsempfehlungen. An der Einführung eines zentralen Registers für Anlageberater von Finanzinstituten hielt die Koalition fest. So müssen die Institute ihre Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden.
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