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Ruhe an der Rechnungsfront?

机译:发票前面安静吗?

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摘要

Ein vor kurzem veröffentlichtes Urteil des BFH (vom 28.10. 2010 - V R 7/10, DB 2011 S. 338) gibt Anlass zu der Hoffnung, dass seine Aussage zumindest für Rechnungen innerhalb eines umsatzsteuerlichen Organkreises gilt. Um die Brisanz des Themas - und damit des Urteils - verständlich zu machen, muss man sich einige Kernaussagen zum USt-Recht in Erinnerung rufen: Zum gesonderten Ausweis der USt in Rechnungen sind nur "normale" Unternehmer berechtigt, Kleinunternehmer nicht. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Wer nicht zum gesonderten Ausweis der USt berechtigt ist, aber trotzdem eine Rechnung mit Steuerausweis in den Verkehr bringt, schuldet den ausgewiesenen Betrag; der geschuldete Steuerbetrag kann berichtigt werden, soweit die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist.
机译:BFH最近发布的判决(日期为2010年10月28日-V R 7/10,DB 2011第338页)使我们有理由希望他的声明至少适用于增值税组内的发票。为了使主题的爆炸性(从而使判断)易于理解,必须回顾一些有关增值税法的重要声明:只有“普通”企业家才有权在发票上单独显示增值税,而不是小企业。企业家是独立从事商业或专业活动的人。任何无权单独识别增值税但将发票上带有税收标识的发票欠市场的人,都应支付所显示的金额;如果消除了税收风险,则可以更正所欠税款。

著录项

  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第7期|p.1|共1页
  • 作者

    Ralph Korf;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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