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Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Kurzarbeits-klauseln

机译:劳动合同中短期工作条款的内容控制

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摘要

1. In Arbeitsverträgen vorformulierte Klauseln, die dem Arbeitgeber die einseitige Anordnung von Kurzarbeit ermöglichen, stellen eine Abweichung von §§ 611 BGB, 2 KSchG dar. 2. Solche Klauseln sind unwirksam, wenn sie nicht ausdrücklich eine Ankündigungsfrist vorsehen. 3. Solche Klauseln können auch dann gem. § 307 Abs. 1, 2 BGB unwirksam sein, wenn sie Regelungen über Umfang und Ausmaß der Kurzarbeit, Festlegung des betroffenen Personenkreises, Art und Weise der Einbeziehung des Personenkreises u. ä. völlig offen lassen. 4. Die bloße Bezugnahme auf die Vorschriften der §§ 169 ff. SGB III führt weder für sich genommen noch über die Regelung des § 310 Abs. 4 BGB zu einer Legitimation der Klauseln, die den genannten Grundsätzen nicht entsprechen. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kurzarbeitsregelung und sich daraus ergebenden Vergütungsdifferenzen. Die Klägerin war bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist unter Ziff. 5 vereinbart worden, dass Kurzarbeit, wenn sie vom Arbeitsamt anerkannt wird, für den Betrieb, eine Betriebsabteilung oder einzelne Arbeitnehmer nach deren Ankündigung eingeführt werden kann.
机译:1.雇佣合同中预先制定的条款使雇主能够单方面下令订购短时工作,这与第611 BGB和2 KSchG节构成偏差; 2.这些条款如果未明确规定通知期限,则该条款无效。 3.这样的条款也可以根据第307条第1款,如果BGB规范短期工作的范围和程度,有关人员的确定,人员的参与方式等,则BGB将无效。 Ä。完全打开。 4.仅参考§§ff及其后的第169节并没有本身或通过§310 BGB的第4款的规定导致与这些原则不符的条款合法化。双方争论短期工作安排的有效性以及由此产生的薪酬差异。申请人由被告雇用为商业雇员。在就业合同中没有。 5已经同意,如果得到就业办公室的认可,短期工作可以在公司,公司部门或个人雇员宣布之后进行。

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    《Der Betrieb》 |2011年第7期|p.420-422|共3页
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