Das FinMin. Sachsen-Anhalt hat sich mit Erlass vom 9.11. 2010 (42 - S 2121 - 10, DB0400745) zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen ab dem Vz. 2009 geäußert, die ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährt werden. Das gilt für Mitglieder von Gemeinderäten, Verbandsgemeinderäten, Stadträten, Kreistagen, Gemeinschaftsausschüssen der Verwaltungsgemeinschaften, Ortschaftsräten, für Bürgermeister, Vorsitzende von Fraktionen sowie für Ortsbürgermeister und für Ortsvorsteher. Die Entschädigungen sind grds. Einnahmen aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, auch wenn sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden.
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