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Geschlechterproporz und Unterneh-mensverfassung

机译:性别比例与公司章程

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摘要

Eine gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände ist durch die Bundeskanzlerin zunächst unterbunden worden; vielmehr soll es eine "Selbstverpflichtung der Unternehmen" geben, den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu steigern. Die Frauenquote per Gesetz wäre rechtspolitisch verfehlt und verfassungswidrig. Der Staat kann nicht vorgeben, wie die Leitung privater Unternehmen zu besetzen ist. Das ist für PersGes. ganz selbstverständlich, aber nichts anderes gilt für KapGes.. Insoweit kann es keine sachlich begründete Unterscheidung zwischen GmbH und AG geben, und für letztere auch keine mit Blick auf die Börsennotiz. Börsennotierte Gesellschaften unterliegen zwar etlichen Zusatzanforderungen (Publizität, Transparenz), die sich aus der Inanspruchnahme eines öffentlichen Kapitalmarkts ergeben. Aber die Besetzung des Führungspersonals nach gesellschaftspolitischen Vorstellungen hat damit ersichtlich nichts zu tun.
机译:联邦总理最初禁止为监事会和董事会成员制定法定的性别配额;相反,应该有“公司的自愿承诺”来显着增加妇女担任管理职务的比例。根据法律,从法律政策和违反宪法的角度来看,妇女的配额是错误的。国家不能决定如何管理私人公司。那是给PersGes的。很自然,但KapGes则无其他要求。.在这方面,GmbH和AG之间没有基于事实的区别,后者在证券交易所上市方面也没有区别。上市公司还受到因使用公共资本市场而产生的许多其他要求(公开性,透明度)。但是,根据社会政治思想任命管理人员显然与此无关。

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  • 来源
    《Der Betrieb》 |2011年第7期|p.10|共1页
  • 作者

    Ulrich Noack;

  • 作者单位
  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
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