GWB § 36 Abs. 1 - Haller Tagblatt a) Für die Annahme, dass eine marktbeherrschende Stellung verst?rkt wird, reicht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass infolge des Zusammenschlusses mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Ver?nderung rechtlicher oder tats?chlicher Umst?nde zu erwarten ist, die dem marktbeherrschenden Unternehmen eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen. Lediglich eine Ver?nderung von -insbesondere rechtlichen - Rahmenbedingungen des Wettbewerbs darf bei der Prognose nur berücksichtigt werden, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (Klarstellung zu BGH vom 21. 2.1978 -KVR 4/77, BGHZ 71 S. 102 [117 f.], Kfz-Kupplungen; Fortführung von BGH vom 15. 7. 1997 - KVR 33/96, BGHZ 136 S. 268 [276], Stromversorgung Aggertal).
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