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Gewinnermittlung

机译:利润的确定

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摘要

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er?rterungen mit den obersten Finanzbeh?rden der L?nder werden die Vordrucke der Anl. EüR und die dazugeh?rige Anleitung für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StDüV/StDAV vom 16.11. 2011 (IV A 7 - O 2200/09/10009 :001 [ 2011/0877760], BStBl. I 2011 S. 1063 = DB0462990) im Internet unter www.elster.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererkl?rung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische übermittlung der Einnahmen-überschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt.
机译:关于与各国最高财政当局的讨论结果,请参阅附录的表格。宣布发布EüR和相关的2012年指示。根据BMF信函第3段,正式规定的数据记录将根据EStDV的第60条第(4)款第1句通过远程数据传输进行发送,从11月16日起将成为StDüV/ StDAV。互联网(www.elster.de)2011(IV A 7-O 2200/09/10009:001 [2011/0877760],BStBl.I 2011 p.1063 = DB0462990)。如果营业年度营业收入少于17,500欧元,则如果报税表附有非正式的利润确定信息而不是表格,则不会有异议。在这方面,根据正式规定的数据记录,也不存在通过远程数据传输的收入盈余计算的电子传输。根据适用法律法规确定利润和履行其他法定记录义务的义务不受影响。

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    《Der Betrieb》 |2012年第43期|2427-2428|共2页
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