Der BFH hat erneut ein überzeugendes Urteil (vom 12. 7. 2012 - I R 23/11, DB0524021) gesprochen. Kl?gerin war eine GmbH, die eine Verbindlichkeit gegenüber ihrem alleinigen Gründungsgesellschafter hatte. Die Gesellschaft kam wirtschaftlich in die Krise, der Gesellschafter verzichtete auf seine Forderung, allerdings unter der aufl?senden Bedingung der wirtschaftlichen Besserung der GmbH. Eine heute nicht seltene Situation und eine wirtschaftlich vernünftige Reaktion des Gesellschafters. Die Gesellschaft war zun?chst entschuldet, der Gesellschafter hatte aber auf sein (Fremd-) Kapital nur bedingt verzichtet. Im Sachverhalt verkaufte sp?ter der Gründungsgesellschafter die immer noch wertlosen GmbH-Anteile zum Preis von je 1 DM an zwei neue Gesellschafter. Au?erdem übertrug er seine (nur noch bedingt vorhandene) Gesellschafterforderung im Nominalwert von ca. 400.000 DM (rechtstechnisch Abtretung der Besserungsanwartschaft) für 5.000 DM an einen der beiden Neugesellschafter.
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机译:BFH再次做出令人信服的判决(日期为2012年7月12日-I R 23/11,DB0524021)。原告是一家有限公司,对其唯一的创始合伙人负有责任。该公司陷入经济危机,股东放弃了他的主张,但在GmbH经济改善的解散条件下。今天这种情况并不少见,并且合作伙伴在经济上做出了合理的反应。该公司最初没有债务,但合伙人仅部分放弃了他的(外部)资本。在此之后,创始合伙人随后将仍然价值不菲的GmbH股份以每股DM 1的价格卖给了两个新股东。此外,他将名义价值约为400,000德国马克(法定权利的改良权)的5,000德国马克的(仅有条件存在的)股东索赔转让给了两个新股东之一。
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