Der gegen das FA gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgew?hr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverh?ltnis, über dessen Bestehen dem Grund oder der H?he nach durch Abrechnungsbescheid entschieden werden kann. Wegen Streits über den vom Insolvenzverwalter (Kl?ger) des M geltend gemachten und mit der Anfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO begründeten, vom FA bestrittenen Erstattungsanspruch über per Lastschrift eingezogene KraftSt erlie? das FA einen Abrechnungsbescheid mit einem Erstattungsanspruch über 0 €; dieser ist Gegenstand der beim FG anh?ngigen Klage. Da der Kl?ger au?erdem gegen das FA eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung der fraglichen Betr?ge erhoben hatte, setzte das FG das Verfahren gem. § 74 FGO bis zur rechtskr?ftigen Entscheidung über die zivilrechtliche Klage aus. Dagegen wendet sich das FA mit der Beschwerde, der der BFH stattgegeben hat, weil die Entscheidung des FG über die Rechtm??igkeit des angefochtenen Abrechnungsbescheids nicht von dem Ausgang jener zivilrechtlichen Klage abh?ngt.
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