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Abgabenordnung/Insolvenzrecht

机译:税法/破产法

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摘要

Der gegen das FA gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgew?hr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen ist kein Anspruch aus dem Steuerschuldverh?ltnis, über dessen Bestehen dem Grund oder der H?he nach durch Abrechnungsbescheid entschieden werden kann. Wegen Streits über den vom Insolvenzverwalter (Kl?ger) des M geltend gemachten und mit der Anfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO begründeten, vom FA bestrittenen Erstattungsanspruch über per Lastschrift eingezogene KraftSt erlie? das FA einen Abrechnungsbescheid mit einem Erstattungsanspruch über 0 €; dieser ist Gegenstand der beim FG anh?ngigen Klage. Da der Kl?ger au?erdem gegen das FA eine zivilrechtliche Klage auf Rückzahlung der fraglichen Betr?ge erhoben hatte, setzte das FG das Verfahren gem. § 74 FGO bis zur rechtskr?ftigen Entscheidung über die zivilrechtliche Klage aus. Dagegen wendet sich das FA mit der Beschwerde, der der BFH stattgegeben hat, weil die Entscheidung des FG über die Rechtm??igkeit des angefochtenen Abrechnungsbescheids nicht von dem Ausgang jener zivilrechtlichen Klage abh?ngt.
机译:破产管理人针对FA要求偿还破产法所争议的服务的索赔,并非来自税务责任关系的索赔,其存在或金额可以通过和解通知书来确定。由于M的破产管理人(原告)要求偿还索偿的争议,并且基于依据第130条第1款第2项InsO的争端,由FA通过直接借记提出争议。 FA发出和解通知书,要求赔偿超过0欧元;这是FG提起的诉讼的主题。由于原告还向FA提起民事诉讼以要求偿还有关款项,因此FG继续按照程序进行诉讼。 FGO第74条,直到有关民事诉讼的最终决定。另一方面,FA会对BFH授予的投诉提出异议,因为FG关于有争议的和解决定的合法性的裁决并不取决于该民事诉讼的结果。

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    《Der Betrieb》 |2012年第43期|2441-2442|共2页
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