Mit Urteil vom 22. 4. 2010 (Rs. C-510/08, Mattner, DB 2010 S. 931) hat der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf vom 14. 11. 2008 entschieden. Danach verst??t die innerstaatliche Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG gegen die nach Art. 56 i. V. mit Art. 58 EG garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil sie den übergang eines inl?ndischen Grundstücks zwischen zwei in einem anderen Mitgliedstaat ans?ssigen Personen ungünstiger behandelt als denselben übergang unter Beteiligung - auch nur - einer im Inland ans?ssigen Person.
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