1. Verwenden tariffähige Parteien in einer Vereinbarung feststehende Rechtsbegriffe wie „Tarifvertrag", ist davon auszugehen, dass sie die Formulierung i. S. des Gesetzes verstanden wissen wollten.rn2. Durch Tarifvertrag dürfen dem Arbeitgeber keine Rechte eingeräumt werden, die mit dem Schutz des Arbeitnehmers vor einseitiger Änderung des Arbeitsvertrages, der durch das Kündigungsschutzgesetz gewährleistet wird, nicht vereinbar sind. Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitgeber durch den Tarifvertrag mit der Wertung des Kündigungsschutzgesetzes nicht zu vereinbarende Befugnisse und Dispositionsmöglichkeiten eingeräumt werden.
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