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Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

机译:商业公司利润的确定

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摘要

Nach § 4 Abs. 3 EStG können Stpfl., die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, als Gewinn den Uberschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) bei ihren einzelnen BgA auch nach Einführung der Doppik vom Wahlrecht nach § 4 Abs.
机译:根据《所得税法》第4条第(3)款,纳税人无需依法保留账簿和财务报表,也不必保留账簿和财务报表,则可以将营业收入的利润超过营业费用的收入作为利润。根据与联邦州最高财政当局的讨论结果,即使在根据第4条第2款采用表决权双重法律之后,公法(jPöR)法人是否适用于其个人BgA的问题。

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    《Der Betrieb》 |2012年第8期|p.430|共1页
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