Die OFD Münster äußert sich in der Kurzinfo vom 22.12. 2011 (DB0466152) ausführlich zu den Änderungen des BewG aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes und des Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes. Dabei werden die Auswirkungen auf die Grundbesitzwertfeststellungen aufgezeigt. Nach § 153 Abs. 2 Satz 3 und 4 BewG können der Erbbauberechtigte und der -verpflichtete im jeweils anderen Verfahren zur Abgabe der Feststellungserklärung aufgefordert werden, wenn maßgebliche Angaben für die Bewertung ausstehen. Bisher war nur ein Auskunftsersuchen nach § 93 AO möglich. Damit können Zwangsmittel gegenüber dem anderen eingesetzt werden. Erbbaurechtsgeber und -nehmer können nebeneinander zur Erklärungsabgabe aufgefordert werden.
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