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【24h】

Fehlende Einkünfteerzielungsabsicht bei Verzugszinsen

机译:缺少产生违约利息收入的意图

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摘要

Zivilrechtliche Verzugs- oder Prozesszinsen sind bei steuerlicher Betrachtung Entgelte für die unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital und damit Kapitalerträge i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Fordert ein Schuldner den in Erfüllung einer vermeintlichen privaten Schuld geleisteten Geldbetrag erfolgreich zurück, so sind die vom Gläubiger neben der Rückzahlung geleisteten Verzugszinsen nicht der Besteuerung beim Empfänger zugrunde zu legen, wenn ihnen Zinsen in übersteigender Höhe gegenüberstehen, die durch die Refinanzierung der ursprünglichen Zahlung auf die vermeintliche Schuld veranlasst waren.
机译:在税收方面,民法违约或诉讼利息是非自愿扣缴资本和资本收入的费用。 §20 Abs。1 No. 7 EStG。如果债务人成功索回为履行所谓的私人债务而支付的款项,则债权人除偿还债务外还应支付的违约利息,不得被收款人征税的基础,如果这些款项被因原付款的再融资而产生的超出金额的利息所抵消造成了罪恶感。

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    《Der Betrieb》 |2012年第8期|p.435-437|共3页
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