Betriebsparteien sind nicht berechtigt, den Anspruch auf Zahlungen aus dem ERA-Anpassungsfonds von anderen als den im Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds geregelten Auszahlungsvoraussetzungen abhängig zu machen. (Orientierungssatz der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts).
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