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Kein Anspruch der Aktionäre einer Zielgesellschaft auf Einschreiten der BaFin gegen Bieter aufgrund des Wertpapierübernahmegesetzes

机译:根据德国《证券收购法》,目标公司的股东无权对BaFin的投标人采取行动

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摘要

Begehren eines Aktionärs der Zielgesellschaft gegenüber BaFin, Gestattungsbescheid aufzuheben und die Abgabe eines Pflichtangebots seitens des Bieters anzuordnen - Keine Antrags- bzw. Beschwerdebefugnis des Aktionärs - Keine drittschützende Wirkung der Vorschriften des WpÜG Auch nach Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes vermitteln die Vorschriften des WpÜG nach dessen § 4 Abs. 2 den Aktionären der Zielgesellschaft grundsätzlich keinen Drittschutz zur Erzwingung eines behördlichen Einschreitens der BaFin gegen einen Bieter.
机译:目标公司的股东要求BaFin取消批准通知并命令竞标人提交强制要约-没有股东授权来提交或提出投诉-即使在欧盟收购指令和收购指令实施法生效后,WpÜG条款也没有第三方保护作用根据第4条第(2)款,WpÜG的规定并未为目标公司的股东强迫BaFin对投标人采取行动提供第三方保护。

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    《Der Betrieb》 |2012年第5期|p.275-281|共7页
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