Am 13. 1. 2012 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen Verordnungsentwurf zum Beschluss vorgelegt. Hintergrund des Vorschlags ist die Einfuhrung des sog. One Stop Shops (einzige Anlaufstelle), der zum 1.1. 2015 in Kraft treten wird und die Erfüllung der mehrwertsteuerlichen Pflichten bei der Erbringung von Telekom-, Rundfunk- oder elektronischen Dienstleistungen vereinfachen soll. Für Nicht-EU-Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen erbringen, ist eine solche Regelung bereits in Kraft. Nun soll diese Regelung auf EU-Unternehmen ausgedehnt und - neben elektronischen Dienstleistungen - auch Telekom- und Rundfunkdienstleistungen erfassen. Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf Detailaspekte, wie den Umfang der Regelung, Berichtspflichten, MwSt-Erklärungen, Währung, Zahlungen, Aufzeichnungen usw., für die gemeinsame Vorschriften nötig sind.
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