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【24h】

FG: Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen

机译:FG:空乘人员可以从税收中全额扣除以后的职业培训费用,作为广告费用

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摘要

Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil vom 12.12.2012 (7 K 3147/08). Die Klägerin absolvierte im Anschluss an ihre Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Pilotenausbildung. Die hierfür entstandenen Kosten in fünfstelliger Höhe machte sie als vorweggenommene Werbungskosten bei der ESt geltend. Das FA berücksichtigte nur einen Betrag i. H. von 4.000 € als Sonderausgaben, weil es sich bei der Ausbildung zur Flugbegleiterin weder um eine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz noch um einen ansonsten anerkannten Lehr- oder Anlernberuf handele. Die Pilotenausbildung stelle daher eine erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 12 Nr.
机译:如果空姐除了内部培训以外,还没有从航空公司学到任何国家认可的培训专业,则空姐还可以要求免税的后来职业培训的费用作为广告费用。 FGKöln在2012年12月12日的判决(7 K 3147/08)中决定了这一点。完成空姐的工作后,申请人完成了飞行员培训。 ESt声称这笔五位数的费用是预期的广告费用。 FA仅考虑了i的金额。 H.4,000欧元作为特殊费用,因为空乘人员培训既不是根据《职业培训法》的专业培训,也不是其他公认的教学或培训专业。因此,飞行员培训是首次专业培训。 S. of§12 no。

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    《Der Betrieb》 |2012年第5期|p.M17|共1页
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