Arbeitsrechtler in Unternehmen stehen als Experten oft zwischen Personalfachleuten und Führungskräften. Um der Arbeitsrechtspraxis eine starke Stimme zu geben, haben sich im April dieses Jahres fast 30 Arbeitsrechtler zu einer Interessenvertretung zusammengefunden: dem Bundesverband für Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU). Zwei Ziele verfolgt der junge Verband: Zum einen soll der Wissenstransfer zwischen den Arbeitsjuristen in Regional- und Themengruppen gepflegt werden. Zum anderen sollen auf der ersten Mitgliederversammlung samt parallelem Fachkongress im November Verbandspositionen verabschiedet und gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik vertreten werden.
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